Deutsche bersetzung der GPL
Diese bersetzung wurde im Auftrag der S.u.S.E. GmbH freundlicherweise erstellt
von:
    Katja Lachmann bersetzungen
    Telefon: 0911-421358
    Fax:     0911-421587
    e-mail:  na194@fim.uni-erlangen.de
Die bersetzung soll interessierten Menschen die Lektre der GPL erleichtern, da
gerade juristische Texte nicht fr jeden leicht lesbar sind.
Keinesfalls soll diese bersetzung die GPL im juristischen Sinne ersetzen. Sie
ist auch keine von der FSF autorisierte deutsche Version der GPL.
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, June 1991
Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc. 675 Mass Ave, Cambridge,
MA 02139, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielfltigen und unvernderte
Kopien zu verbreiten; nderungen sind jedoch nicht gestattet.
VORWORT
Die Lizenzen fr die meiste Software sollen verhindern, da Sie sie weitergeben
und verndern knnen. Im Gegensatz dazu will die GNU General Public License
sicherstellen, da freie Software von jedem benutzt und verndert werden kann -
um zu gewhrleisten, da die Software fr alle Benutzer frei ist. Die General
Public License gilt fr den Groteil der von der Free Software Foundation
herausgegebenen Software und fr alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk
dieser Lizenz unterstellt haben. Auch Sie knnen diese Mglichkeit der
Lizenzierung fr Ihre Programme anwenden. (Ein anderer Teil der Software der
Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library General Public
License).
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit - nicht auf den
Preis. Durch unsere General Public Licenses haben Sie die Freiheit, Kopien
freier Software zu verbreiten (und etwas fr diesen Service zu berechnen, wenn
Sie mchten), den Quellcode zu erhalten oder auf Wunsch zu bekommen, die
Software zu ndern oder Teile davon in neuen freien Programmen zu verwenden. Die
Licences besttigen Ihnen, da Sie dies alles tun drfen.
Um Ihre Rechte zu schtzen, mssen wir Einschrnkungen machen, die es jedem
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese
Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschrnkungen folgen bestimmte
Verantwortlichkeiten fr Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie
verndern.
Beispielsweise mssen Sie den Empfngern alle Rechte gewhren, die Sie selbst
haben, wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen
Programmes verbreiten. Sie mssen sicherstellen, da auch sie den Quellcode 
erhalten bzw. bekommen knnen. Und Sie mssen ihnen diese Bedingungen zeigen,
damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schtzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) wir stellen die Software unter
ein Copyright und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht
gibt, die Software zu vervielfltigen, zu verbreiten und/oder zu verndern.
Um die Autoren und uns zu schtzen, wollen wir sicherstellen, da jeder erfhrt,
da fr diese freie Software keine Garantie besteht. Wenn die Software von
jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, mchten wir, da die
Empfnger wissen, da sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen
verursachte Probleme nicht die Reputation des ursprnglichen Autors schdigen.
Schlielich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht.
Wir mchten die Gefahr ausschlieen, da Distributoren eines freien Programmes
Patente mit dem Ergebnis individuell lizensieren, da das Programm proprietr
wird. Um dies zu verhindern, haben wir klar gemacht, da jedes Patent fr freie
Benutzung durch jedermann lizenziert werden mu oder berhaupt nicht lizenziert
werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen fr die Vervielfltigung, Verbreitung und
Bearbeitung:
GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
BEDINGUNGEN FR DIE VERVIELFLTIGUNG, VERBREITUNG UND BEARBEITUNG
0. Diese Lizenz gilt fr jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein
entsprechender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, da das Werk
unter den Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. Im
folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als "das Programm" bezeichnet;
die Formulierung "auf dem Programm basierendes Werk" meint das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im Sinne des Urheberrechts. Dies bedeutet:
ein Werk, das das Programm, auch auszugsweise, unverndert oder verndert,
und/oder in eine andere Sprache bersetzt, enthlt. (Im folgenden wird die
bersetzung ohne Einschrnkung als "Bearbeitung" bezeichet). Jeder Lizenznehmer
wird im folgenden als "Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfltigung, Verbreitung und Bearbeitung berhrt
diese Lizenz nicht; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vorgang der
Ausfhrung des Programmes wird nicht eingeschrnkt, und die Ausgabe des
Programmes unterliegt dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt (unabhngig davon, da die Ausgabe durch die
Ausfhrung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hngt von den Funktionen
des Programms ab.
1. Sie drfen auf beliebigen Medien unvernderte Kopien des Quellcodes des
Programms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfr ist, da Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk
sowie einen Haftungsausschlu verffentlichen. Bitte lassen Sie alle Vermerke,
die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverndert;
geben Sie desweiteren allen anderen Empfngern des Programmes zusammen mit dem
Programm eine Kopie dieser Lizenz.
Sie drfen fr den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebhr verlangen; auf Ihren
Wunsch drfen Sie gegen Entgeld eine Garantie fr das Programm anbieten.
2. Sie drfen Ihre Kopie(n) des Programmes oder eines Teils davon verndern,
wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie drfen derartige
Bearbeitungen unter den Bestimmungen des Abschnitts 1 vervielfltigen und
verbreiten, vorausgesetzt, da zustzlich alle folgenden Bedingungen erfllt
werden:
    Sie mssen die vernderten Dateien mit einem aufflligen Vermerk versehen,
    der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder
    nderung hinweist.
    Sie mssen dafr sorgen, da jede von Ihnen verbreitete oder verffentlichte
    Arbeit, die ganz oder teilweise von einem Programm oder Teilen davon
    abgeleitet ist, Dritten gegenber als Ganzes unter den Bedingungen dieser
    Lizenz ohne Lizenzgebhren zur Verfgung gestellt wird.
    Wenn das vernderte Programm normalerweise beim Lauf interaktiv Kommandos
    einliest, mssen Sie dafr sorgen, da es, wenn es auf dem blichsten Wege
    fr solche interaktive Nutzung gestartet wird, eine Meldung ausgibt oder
    ausdruckt, die einen geeigneten Copyright-Vermerk enthlt sowie einen
    Hinweis, da es keine Gewhrleistung gibt (oder anderenfalls, da Sie
    Garantie leisten), und da die Benutzer das Programm unter diesen
    Bedingungen weiter verbreiten drfen. Auch mu der Benutzer mu darauf
    hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz ansehen kann. (Ausnahme:
    Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine
    derartige Meldung ausgibt, mu Ihr auf dem Programm basierendes Werk auch
    keine solche Meldung ausgeben).
Diese Anforderungen betreffen das vernderte Werk als Ganzes. Wenn
identifizierbare Abschnitte des Werkes nicht von dem Programm abgeleitet sind
und vernnftigerweise selbst als unabhngige und eigenstndige Werke betrachtet
werden knnen, dann erstrecken sich diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht auf
diese Abschnitte, wenn sie als eigenstndige Werke verbreitet werden. Wenn Sie
jedoch dieselben Abschnitte als Teil eines Ganzen verbreiten, das ein auf dem
Programm basierendes Werk darstellt, dann mu die Verbreitung des Ganzen nach
den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen. Hierbei werden die Rechte weiterer
Lizenznehmer auf die Gesamtheit ausgedehnt, und damit auf jeden einzelnen Teil -
unabhngig von der Person des Verfassers.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Abschnittes, Rechte fr Werke in Anspruch
zu nehmen oder zu beschneiden, die komplett von Ihnen geschrieben wurden;
vielmehr ist es die Absicht, die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von
Werken, die auf dem Programm basieren oder unter seiner auszugsweisen Verwendung
zusammengestellt worden sind, auszuben.
Ferner bringt ein einfaches Zusammenstellen eines anderen Werkes, das nicht auf
dem Programm basiert, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem Programm
basierenden Werk auf einem Speicher- oder Vertriebsmedium nicht in den
Anwendungsbereich dieser Lizenz.
3. Sie drfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk wie in Abschnitt 2)
als Objectcode oder in ausfhrbarer Form unter den Bedingungen von Abschnitt 1
und 2 vervielfltigen und verbreiten - vorausgesetzt, da Sie dabei eine der
folgenden Serviceleistungen erbringen:
    Liefern Sie zustzlich den vollstndigen zugehrigen maschinenlesbaren
    Quellcode auf einem Medium, das blicherweise fr den Datenaustausch
    verwendet wird, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Abschnitte 1
    und 2 erfolgen mu; oder
    Liefern Sie das Programm mit dem mindestens drei Jahre lang gltigen
    schriftlichen Angebot, jedem Dritten eine vollstndige maschinenlesbare
    Kopie des Quellcodes zur Verfgung zu stellen, wobei keine weiteren Kosten
    als fr den physikalischen Kopiervorgang anfallen und der Quellcode unter
    den Bedingungen der Abschnitte 1 und 2 auf einem Medium verbreitet wird, das
    blicherweise fr den Datenaustausch verwendet wird; oder
    Liefern Sie das Programm mit der Information, die auch Sie erhalten haben,
    da der korrespondierende Quellcode angeboten ist. (Diese Alternative gilt
    nur fr nicht-kommerzielle Verbreitung und nur, wenn Sie das Programm als
    Objectcode oder in ausfhrbarer Form mit einem entsprechenden Angebot nach
    Unterabschnitt b erhalten haben.)
Unter Quellcode eines Werkes wird die Form des Werkes verstanden, die fr
Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Fr ein ausfhrbares Programm
bedeutet der Quellcode: Der Quellcode aller Module, die das Programm beinhaltet,
zustzlich alle zugehrigen Schnittstellen-Definitions- Dateien, sowie die
Skripte, die die Kompilierung und Installation des ausfhrbaren Programmes
kontrollieren. Als besondere Ausnahme jedoch mu der verteilte Quellcode nicht
enthalten, was normalerweise (entweder als Quellcode oder in binrer Form) mit
den Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) verteilt wird,
unter dem das Programm luft - es sei denn, diese Komponente gehrt zum
ausfhrbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausfhrbaren Programmes oder des Objectcodes erfolgt,
indem der Kopierzugriff auf eine dafr vorgesehene Stelle gewhrt wird, so gilt
die Gewhrung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quellcode als Verbreitung
des Quellcodes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, die Quellen zusammen 
mit dem Objectcode zu kopieren.
4. Sie drfen das Programm nicht vervielfltigen, verndern, weiter lizenzieren
oder verbreiten, sofern es durch dieser Lizenz nicht ausdrcklich gestattet ist.
Jeder anderweitige Versuch der Vervielfltigung, Modifizierung,
Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre
Rechte unter dieser Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht
unterzeichnet haben. Jedoch gibt Ihnen nichts anderes die Erlaubnis, das
Programm oder von ihm abgeleitete Werke zu verndern oder zu verbreiten. Diese
Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen.
Indem Sie das Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verndern oder
verbreiten, erklren Sie Ihr Einverstndnis mit dieser Lizenz und mit allen
ihren Bedingungen bezglich der Vervielfltigung, Verbreitung und Vernderung
des Programms oder eines darauf basierenden Werks.
6. Jedesmal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk)
weitergeben, erhlt der Empfnger automatisch vom ursprnglichen Lizenzgeber die
Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bestimmungen zu
vervielfltigen, zu verbreiten und zu verndern. Sie drfen keine weiteren
Einschrnkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfngers
vornehmen. Sie sind nicht dafr verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz
durch Dritte durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer
Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde (nicht auf Patentfragen begrenzt)
Bedingungen (durch Gerichtsbeschlu, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese
Umstnde nicht von den Bestimmungen in dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht
mglich ist, das Programm unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in
dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann knnen
Sie als Folge das Programm berhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein
Patent nicht die gebhrenfreie Weiterverbreitung des Programmes durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann
besteht der einzige Weg, das Patent und diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz
auf die Verbreitung des Programmes zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Abschnitts als ungltig oder unter bestimmten
Umstnden nicht durchsetzbar erweisen, so soll dieser Abschnitt seinem Sinne
nach angewandt werden; im brigen soll dieser Abschnitt als Ganzes gelten.
Zweck dieses Abschnittes ist nicht, Sie dazu zu bringen, irgendwelche Patente
oder andere Eigentumsansprche zu verletzen oder die Gltigkeit solcher
Ansprche zu bestreiten; dieser Abschnitt hat einzig den Zweck, die Integritt
des Verbreitungssystems der freien Software zu schtzen, das durch die Praxis
ffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele Leute haben grozgige Beitrge
zum weiten Bereich der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen auf
die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es liegt am Autor/Geber zu
entscheiden, ob er die Software mittels irgendeines anderen Systems verbreiten
will; ein Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einflu.
Dieser Abschnitt ist dazu gedacht, deutlich klar zu machen, was als Konsequenz
aus dem Rest dieser Lizenz betrachtet wird.
8. Wenn die Verbreitung und/oder die Benutzung des Programmes in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschtzte
Schnittstellen eingeschrnkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, indem diese Staaten ausgeschlossen werden,
so da die Verbreitung nur innerhalb und zwischen den Staaten erlaubt ist, die 
nicht ausgeschlossen sind. In einem solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die
Beschrnkung, als wre sie in diesem Text niedergeschrieben.
9. Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit berarbeitete und/oder
neue Versionen der General Public License verffentlichen. Solche neuen
Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwrtigen entsprechen, knnen aber
im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version der Lizenz hat eine eindeutig unterschiedliche Versionsnummer. Wenn
das Programm angibt, welcher Version und "any later version" es unterliegt, so
haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen dieser Version zu folgen oder
denen jeder beliebigen spteren Version, die von der Free Software Foundation
verffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, knnen Sie
eine beliebige Version whlen, die je von der Free Software Foundation
verffentlicht wurde.
10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programmes in anderen freien Programmen
zu verwenden, deren Bedingungen fr die Verbreitung anders sind, schreiben Sie
an den Autor, um ihn um die Erlaubnis zu bitten. Fr Software, die unter dem
Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben Sie an die Free Software
Foundation; wir machen zu diesem Zweck manchmal Ausnahmen. Unsere Entscheidung
wird von den beiden folgenden Zielen geleitet: dem Erhalten des freien Status
von allen abgeleiteten Arbeiten unserer freien Software und der Frderung der
Verbreitung und Nutzung von Software generell.
KEINE GEWHRLEISTUNG
11. Da das Programm ohne jegliche Kosten lizenziert wird, besteht keinerlei
Gewhrleistung fr das Programm, soweit dies gesetzlich zulssig ist. Sofern
nicht anderweitig schriftlich besttigt, stellen die Copyright-Inhaber und/oder
Dritte das Programm so zur Verfgung, "wie es ist", ohne irgendeine
Gewhrleistung, weder ausdrcklich noch implizit, einschlielich, aber nicht
begrenzt auf, die Tauglichkeit und Verwendbarkeit fr einen bestimmten Zweck.
Das volle Risiko bezglich Qualitt und Leistungsfhigkeit des Programmes liegt
bei Ihnen. Sollte das Programm fehlerhaft sein, bernehmen Sie die Kosten fr
notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur.
12. In keinem Fall, auer durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich
zugesichert, ist irgendein Copyright-Inhaber oder irgendein Dritter, der das
Programm wie oben erlaubt modifiziert oder verbreitet hat, Ihnen gegenber fr
irgendwelche Schden haftbar, einschlielich jeglicher genereller, spezieller,
zuflliger oder Folgeschden, die aus der Benutzung des Programmes oder der
Unbenutzbarkeit des Programmes folgen (einschlielich, aber nicht beschrnkt
auf, Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen
oder anderen getragen werden mssen, oder einen Fehler des Programms, mit
irgeneinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
Copyright-Inhaber oder Dritter ber die Mglichkeit solcher Schden unterrichtet
worden war.
ENDE DER BEDINGUNGEN
Anhang: Wie wenden Sie diese Begriffe auf Ihre neuen Programme an
Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und wollen, da es vom grtmglichen
Nutzen fr die Allgemeinheit ist, dann erreichen Sie das am besten, indem Sie es
zu freier Software machen, die jeder unter diesen Bestimmungen weiterverbreiten
und verndern kann.
Um dies zu erreichen, fgen Sie die folgenden Anmerkungen zu Ihrem Programm
hinzu. Am sichersten ist es, sie an den Anfang einer jeden Quelldatei zu
stellen, um den Gewhrleistungsausschlu mglichst deutlich darzustellen;
auerdem sollte jede Datei mindestens eine "Copyright"-Zeile besitzen sowie
einen kurzen Hinweis darauf, wo die vollstndige Lizenz gefunden werden kann.
    eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Beschreibung. Copyright
    (C) 19yy Name des Autors.
    This program is free software; you can redistribute it and/or modify it
    under the terms of the GNU General Public License as published by the Free
    Software Foundation; either version 2 of the License, or (at your option)
    any later version.
    This program is distributed in the hope that it will be useful, but WITHOUT
    ANY WARRANTY; without even the implied warranty of MERCHANTABILITY or
    FITNESS FOR A PARTICULAR PURPOSE. See the GNU General Public License for
    more details.
    You should have received a copy of the GNU General Public License along with
    this program; if not, write to the Free Software Foundation, Inc., 675 Mass
    Ave, Cambridge, MA 02139, USA.
Fgen Sie auch einen kurzen Hinweis hinzu, wie Sie elektronisch und per Brief
erreichbar sind.
Wenn Ihr Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafr, da es nach dem Start einen
kurzen Vermerk ausgibt:
    Gnomovision version 69, Copyright (C) 19yy name of author Gnomovision comes
    with ABSOLUTELY NO WARRANTY; for details type "show w". This is free
    software, and you are welcome to redistribute it under certain conditions;
    type "show c" for details.
Die hypothetischen Kommandos "show w" und "show c" sollten die entsprechenden
Teile der GPL anzeigen. Natrlich knnen die von Ihnen verwendeten Kommandos
anders heien als "show w" und "show c"; es knnten auch einfach Mausklicks sein
- was immer am besten in Ihr Programm pat.
Soweit vorhanden, sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer
arbeiten) oder Ihre Schule einen Copyright-Verzicht fr das Programm
unterschreiben lassen. Hier ist ein Beispiel mit genderten Namen:
    Yoyodyne, Inc., hereby disclaims all copyright interest in the program
    "Gnomovision" (which makes passes at compilers) written by James Hacker.
    signature of Ty Coon , 1 April 1989 Ty Coon, President of Vice
Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung des Programmes in
proprietre Programme. Ist Ihr Programm eine Bibliotheksfunktion, so kann es
sinnvoller sein, das Binden proprietrer Programme mit dieser Bibliothek zu
gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die GNU Library General Public
License anstelle dieser Lizenz verwenden.
S.u.S.E. - Last modified: 24.09.94 by dyroff@suse.
